
Im November lohnt sich ein genauer Blick auf Bäume, Hecken und Sträucher. Wenn viele Gehölze ihr Laub verloren haben, treten abgestorbene oder beschädigte Äste, dicht gewachsene Kronen und ungünstige Wuchsformen deutlicher hervor. Jetzt lässt sich gut erkennen, wo ein Rückschnitt sinnvoll sein kann und welche Arbeiten in den kommenden Wintermonaten anstehen. Bevor Säge oder Heckenschere zum Einsatz kommen, sollten jedoch einige Punkte geklärt sein. Denn neben dem Zustand der Pflanzen spielen auch gesetzliche Vorgaben und der Artenschutz eine Rolle.
Herbst und Winter für stärkere Rückschnitte nutzen
Wer Hecken oder größere Sträucher deutlich zurückschneiden möchte, kann diese Arbeiten von Oktober bis Ende Februar einplanen. Das Bundesnaturschutzgesetz schränkt stärkere Eingriffe an Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen vom 1. März bis zum 30. September ein. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben in diesem Zeitraum grundsätzlich möglich. Bei Bäumen können zusätzlich örtliche Schutzregelungen gelten. Ob ein Eingriff zulässig ist, hängt deshalb nicht allein vom Kalender ab.
Vor dem Schnitt auf Tiere und Nester achten
Auch im Herbst und Winter können Bäume und Gehölze Tieren als Rückzugsort dienen. Achten Sie deshalb vor umfangreicheren Arbeiten auf Nester, Baumhöhlen oder andere erkennbare Quartiere in Bäumen, Hecken und Sträuchern. Der Artenschutz gilt ganzjährig. Besonders geschützte Tiere dürfen auch außerhalb der klassischen Brutzeit nicht verletzt oder getötet und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht beschädigt oder zerstört werden. Gerade ältere Bäume mit Höhlungen sollten vor größeren Eingriffen besonders sorgfältig beurteilt werden.
Bäume bedarfsgerecht schneiden
Abgestorbene oder beschädigte Äste, Bruchstellen sowie ungünstig gewachsene oder sich kreuzende Triebe können auf Handlungsbedarf hinweisen. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von Baumart, Alter, natürlicher Wuchsform und Zustand ab.
Bei einem fachgerechten Baumschnitt geht es deshalb nicht darum, möglichst viel zu entfernen. Entscheidend ist, nur dort einzugreifen, wo Zustand und Wuchsform einen Schnitt erfordern. Wer trockene Äste oder andere sichtbare Schäden entdeckt, sollte den Zustand des Baumes fachkundig prüfen lassen.
Baumfällungen frühzeitig prüfen
Ist eine Baumfällung geplant, sollte vor Beginn geprüft werden, ob dafür eine Genehmigung erforderlich ist. Denn auch auf privaten Grundstücken können Bäume geschützt sein. Zusätzlich können Städte und Gemeinden eigene Baumschutzregelungen festlegen. Welche Bäume darunter fallen, richtet sich nach der jeweiligen Satzung. Dabei können unter anderem Baumart und Stammumfang eine Rolle spielen. In Dresden und Pirna gelten beispielsweise eigene kommunale Schutzregelungen.
THÜMER-LANDSCHAFTSBAU übernimmt Baumfäll- und Schnittarbeiten in Dresden, Pirna und Umgebung und bringt Bäume fachgerecht in Form. So lassen sich notwendige Schnitt- und Fällarbeiten passend zum jeweiligen Baum und zum richtigen Zeitpunkt umsetzen.

